Mitgliederentscheid (Abschnitt 2) – Version: "Variante B Mitgliederentscheid Anliegen Gremium"
Verfahrensordnung nach Ziffer 123 der Verbandssatzung zur Mitgliederentscheid
- Der Mitgliederentscheid
(1) Der Mitgliederentscheid ist das Mittel der direkten Mitgliederpartizipation in der DPSG. Durch den Mitgliederentscheid werden Entscheidungen getroffen, die ansonsten den Versammlungen und Konferenzen der Bezirks-, Diözesan- oder Bundesebene vorbehalten sind. Durch den Mitgliederentscheid werden alle Mitglieder des Verbandes aufgefordert sich für oder gegen das jeweilige Anliegen auszusprechen.
(2) Ein Mitgliederentscheid kann über die Anliegen beschließen, welche laut Verbandssatzung von folgenden Gremien beschieden wird:
- Bundesversammlung,
- eine Bundesstufenkonferenz,
- eine Diözesanversammlung,
- eine Diözesanstufenkonferenz,
- eine Bezirksversammlung oder
- eine Bezirksstufenkonferenz.
(3) Ausgenommen vom Mitgliederentscheid sind
- Wahlen,
- die Entlastung des jeweiligen Vorstands
- und die Auflösung der jeweiligen Gliederung oder des Verbandes.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.